(Von der Internetseite des Deutschen Wetterdienstes dwd.de)
Zum 10.12.2015 wurde die neue Nacht-Definition gemäß SERA-Verordnung eingeführt
Daher benötigen Piloten in Deutschland zur Streckenplanung die Dämmerungszeiten anstelle von Sonnenauf- und Untergang.
In der SERA-Verordnung Artikel 2 wird die Nacht wie folgt definiert:
Die Stunden zwischen dem Ende der bürgerlichen Abenddämmerung und dem Beginn der bürgerlichen Morgendämmerung. Die bürgerliche Dämmerung endet am Abend und beginnt am Morgen, wenn sich die Mitte der Sonnenscheibe 6 ° unter dem Horizont befindet.
Obgleich es nicht die Kernaufgabe des Deutsche Wetterdienstes ist, stellen wir für die Verkehrs- und Regionalflughäfen diese Zeiten für das jeweils aktuelle Jahr zur Verfügung.
Sie finden die Daten bei den Luftsportberichten unter dem letzten Thema Nachtzeiten ausgewählter Flughäfen.
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